Hinweise zu Batterien und Altbatterien

Hinweise zu Batterien und Altbatterien
Informationen gemäß Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und Verordnung (EU) 2023/1542

Rückgabe von Altbatterien

Batterien und Akkus dürfen nach Gebrauch nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt zu sammeln und zurückzugeben.

Altbatterien können im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflichten unentgeltlich zurückgegeben werden.

Unsere Rücknahmestelle:

TK Gewerbe- und Haustechnik GmbH
Johann-Geyling-Weg 19
74360 Ilsfeld
Deutschland

Welche Batterien können zurückgegeben werden?

Die Rücknahmepflicht richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und insbesondere nach der jeweiligen Batteriekategorie sowie unserem Sortiment.

Bei Gerätealtbatterien und entsprechenden Altakkus besteht die unentgeltliche Rücknahmemöglichkeit grundsätzlich für Batterien der Kategorien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, und in Mengen, derer sich private Endnutzer üblicherweise entledigen.

Batterien in Elektro- und Elektronikgeräten

Für die Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten, in denen Batterien oder Akkus eingebaut sind, gelten zusätzlich die Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

Soweit Altbatterien oder Altakkus ohne Beschädigung und ohne Zerstörung des Altgerätes entnommen werden können, sind sie grundsätzlich getrennt vom Altgerät einer entsprechenden Batteriesammlung zuzuführen.

Bedeutung der Batteriekennzeichnung

Batterien und Akkus sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien und Akkus nicht über den unsortierten Siedlungsabfall bzw. den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Bitte helfen Sie mit.
Durch die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Rückgabe von Altbatterien können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit reduziert werden.

Sicherheitshinweis zu lithiumhaltigen Batterien

Bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus ist besondere Vorsicht geboten. Beschädigte oder verformte Batterien können ein erhöhtes Brand- und Sicherheitsrisiko darstellen.

Bitte vermeiden Sie Kurzschlüsse und Beschädigungen. Bei losen Lithium-Batterien oder -Akkus sollten die Pole vor der Rückgabe gegen Kurzschluss gesichert werden, beispielsweise durch geeignetes Abkleben der Kontakte.

Weitere Rückgabemöglichkeiten

Altbatterien können außerdem bei geeigneten kommunalen Sammelstellen und anderen gesetzlich vorgesehenen Rücknahmestellen abgegeben werden.

Stand: August 2026